Małgorzata Bryska


Ermächtigte Übersetzerin und


allgemein beeidigte Dolmetscherin für Polnisch



Dokumente

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Urkunden

Eine Personenstandsurkunde dient dem Nachweis des Personenstandes. Das Standesamt stellt
folgende Personenstandsurkunden aus: aus allen Personenstandsregistern beglaubigte
Registerausdrucke, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Geburtsurkunden,
Sterbeurkunden und aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften. Diese
Urkunden werden für unterschiedliche Zwecke benötigt. 

Zum Beispiel für die Erstbeantragung oder beim Verlust des alten Personalausweises müssen u.a.:
  • die Geburtsurkunde und / oder die Abstammungsurkunde und / oder die Heiratsurkunde im Original
  • beglaubigte Übersetzung der oben genannten Urkunden in die deutsche Sprache
vorgelegt werden.

Auch für die Neubeantragung des Personalausweises nach Ablauf des Gültigkeitsdatums 
werden in einigen Fällen diese Urkunden und ihre beglaubigten Übersetzungen benötigt. Zum Beispiel
wenn der Name Sonderzeichen aufweist oder die Daten des alten Personalausweises von den
Eintragungen im Melderegister abweichen.

Informieren Sie sich beim Kundenzentrum der zuständigen Verwaltungsbehörde (in Hamburg:
Bezirksamt), welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Quellen:
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