Małgorzata Bryska


Ermächtigte Übersetzerin und


allgemein beeidigte Dolmetscherin für Polnisch



Beglaubigte Übersetzungen Polnisch

Beglaubigte Übersetzungen von vereidigter Übersetzerin

Übersetzungen, die bei Behörden und Ämtern vorgelegt werden, müssen amtlichen Charakter haben. Solche „beglaubigte Übersetzungen”, die korrekt als bestätigte bzw. in einigen Bundesländern als bescheinigte Übersetzungen zu bezeichnen sind, können ausschließlich von vereidigten bzw. staatlich ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift bescheinigen vereidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. 

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

  • Wenn man im Ausland heiraten möchte, wird eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde, der Ledigkeitsbescheinigung, der Ehefähigkeitsbescheinigung und. ggf. des Scheidungsurteils benötigt.


  • Wenn man im Ausland studieren möchte, muss man eine beglaubigte Übersetzung der bereits vorhanden Zeugnisse und Diplome vorlegen.


  • Bei der Gründung eines Unternehmens im Ausland wird z.B. eine beglaubigte Übersetzung der Satzung und des Gesellschaftervertrags benötigt.


Weitere Beispiele, von Dokumenten, die beglaubigt übersetzt werden müssen


Anbei ein paar Beispiele von deutschen Dokumenten, für die man eine beglaubigte Übersetzung Polnisch benötigt:


  • Apostille
  • Sterbeurkunden
  • Bescheinigungen
  • Medizinische Gutachten
  • Handelsregisterauszüge
  • Testamente
  • Erbscheine
  • Arbeitszeugnisse
  • Geschäftsunterlagen
  • Schufa-Auskünfte
  • u.v.m.
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